von Sven am Mo 10. Jan 2011, 10:30
Hat Coburg eigentlich immer noch nicht den Einspruch zurück gezogen? ich stelle mir immer mehr die Frage, ob die völlig merkbefreit sind. Folgende Ausgänge sind möglich:
1) BHC bekommt Punkte abgezogen, verzichtet auf Schadenersatz oder die Schadenersatzklage wird abgewehrt: Coburg gewinnt zwei Punkt, verliert Image und Anwaltskosten, helfen Ihnen gegen den möglichen Abstieg auch nicht. Dies ist der einzige Fall, in dem Coburg wenigstens IRGENDWAS zu gewinnen hat.
2) BHC bekommt Punkte abgezogen, gewinnt die Schadenersatzklage. Coburg gewinnt zwei Punkte, ist aber definitv finanziell am Hintern. Reduzierung des Etats, daraus folgend Minimum Abstieg, wenn nicht sogar PLeite.
3) BHC bekommt Punkte zurück. Kein Gewinn Coburg, Imageverslust, Gerichtskosten.
4) BHC bekomtm Punkte zurück UND steltl Schadenersatzklage wegen Imageausfall. Folgen für Coburg katastrophal.
Ergo: Maximalgewinn 2 Punkte. Maximales Risiko: Pleite.
Irgendwie macht dieser Einspruch Null, aber auch NULL Sinn und bringt Coburg selbst im besten Fall kein Glück- gibts denn da nicht ein einziges, helles Köpfchen, das vor dem 19. nen kleines Schreiben an den DHB schickt?